Rentenvorsorge
Damit die Rente im Alter auch reicht, bieten die Banken verschiedene Anlagemöglichkeiten für die private Rentenvorsorge an. Ziel aller Anlagen ist es, für die Zeit nach dem Berufsleben, so viel Geld angespart zu haben, dass die Differenz zwischen dem letzten Nettolohn und der monatlichen Rentenzahlung ausgeglichen wird und der bisherige Lebensstandard auch weiter beibehalten werden kann.
Die private Rentenversicherung
Mit einer Rentenversicherung spart der Anleger monatlich einen Geldbetrag. Die Versicherung erwirtschaftet Überschüsse und zahlt eine Grundverzinsung. Aus der Rentenversicherung wird später entweder monatlich eine Zusatzrente überwiesen oder der Betrag in einer Summe ausgezahlt, um beispielsweise die eigene Immobilie zu entschulden. Die Höhe der Zusatzrente kann vertraglich vereinbart werden und ist die Grundlage für die Berechnung des Versicherungsbeitrages. Den Beginn der Rentenzahlung aus der Rentenversicherung kann der Versicherte selbst wählen. Eine private Rentenversicherung kann jeder Bürger individuell abschließen.
Die staatlich geförderte Riester-Rente
Die Riester Rente ist eine Form der Rentenvorsorge, an der sich Vater Staat finanziell beteiligt. Die jährliche Zulage besteht aus einer Grundzulage für den Versicherten und einer Kinderzulage. Für Kinder, die seit 2008 geboren wurden, gibt es pro Kind 300 Euro Zuschuss zur Riester-Rente. Vertraglich kann die Riester Rente als private Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung, als Sparplan oder als Investmentfonds-Sparplan abgeschlossen werden. Die Verträge müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen und entsprechend zertifiziert sein. Damit ist unter anderem gewährleistet, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und die Zulagen garantiert sind, wenn die Rentenzahlung beginnt. Die Riester Rente lohnt sich als Rentenvorsorge vor allem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Die Rürup Rente - Rentenvorsorge und Steuern sparen
Die Rürup Rente ist die optimale Rentenvorsorge für Gutverdiener und für Selbstständige, die selbst keine Möglichkeit haben, Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden. Die staatliche Förderung besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge. Die Höhe des Steuerabzugs steigt jährlich an - bis zum Jahr 2025 auf 20.000 Euro. Die Rürup Rente kann als Rentenversicherung (klassisch oder mit Fondsanteilen) oder als Investmentfonds-Sparplan. Bei der Rürup Rente gelten einige Besonderheiten. So kann der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst werden und eine Auszahlung als Einmalbetrag ist nicht möglich. Die Rentenrechte aus dem Rürup-Vertrag können auch nicht vererbt werden. Durch eine Zusatzversicherung kann aber ein Hinterbliebenenschutz integriert werden, so dass die Witwe bzw. der Witwer oder die hinterbliebenen Kinder eine Auszahlung erhalten.
Die gesetzliche Rentenversicherung
Für viele Arbeitnehmer ist die wichtigste Rentenvorsorge immer noch die Rente vom Staat. In die Pflichtversicherung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohns ein. Der Versicherungsbeitrag wird direkt vom Lohn abgeführt. Die Arbeitgeber beteiligen sich zur Hälfte an der Finanzierung der gesetzlichen Rente. Mit Beginn des Rentenalters erhält der Arbeitnehmer eine lebenslange Rente. Die Höhe richtet sich dabei nach einem Rentenpunktesystem, dass unter anderem die Dauer der Einzahlung berücksichtigt.
Die zusätzliche Betriebsrente
In vielen Branchen haben die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern Betriebsrenten ausgehandelt. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen Beitrag in eine Versicherung ein, aus der zu Rentenbeginn eine monatliche Rente überwiesen wird. Es gibt auch andere Formen der Betriebsrente. Beispielsweise kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ein Teil seines Gehalts durch den Arbeitgeber in einen Versicherungsvertrag eingezahlt wird. Die Betriebsrente ist damit eine weitere wichtige Finanzquelle der Rentenvorsorge.