Werbung
Infos
Weitere Infos zum Thema Renten

Betriebsrente

Für die Versorgung im Alter ist die Betriebsrente eine weitere Möglichkeit. Dabei handelt es sich nicht um eine freiwillige Zugabe für den Arbeitnehmer sondern um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die gesetzlich zugesichert ist. Vor allem große Firmen bieten ihren Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge an.
In den letzten Jahren ist diese Tendenz jedoch wesentlich zurück gegangen. Nicht zuletzt Aufgrund der Diskussionen über hohe Lohnnebenkosten, sind die freiwilligen Leistungen der Unternehmen seltener geworden.

Die Betriebsrente oder auch betriebliche Altersvorsorge wird über das Betriebsrentengesetz geregelt. Entsprechend diesem Gesetz haben die Arbeitnehmer generell einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die Vorraussetzung hierfür ist ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag, der eine Form der Entgeldumwandlung enthält. Oft wird ein Teil des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes aber auch Sonderzahlungen in die betriebliche Vorsorge umgewandelt. Es kann jedoch auch ein Teil des Bruttolohnes für die Altersvorsorge verwendet werden. Der vorgesehene Mindestbetrag beträgt 1/160stel, das entspricht der Bezugsgröße der Rentenversicherung.
Eingezahlt wird in Unterstützungskassen (Direkt-)Versicherungen und sogenannte Pensionsfonds und Pensionskassen. Dabei kann der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ganz flexibel einzahlen. Ein großer Vorteil dabei sind die niedrigeren Kosten, für diese betrieblich organisierten Sparverträge und die höhere Rendite.
Im Alter werden die Versorgungsleistungen sofern sie in der Betriebsrente enthalten sind, bei Tod oder Invalidität ausgezahlt.
Wurde die Form der Entgeldumwandlung gewählt bei der Beitragszahlung, müssen Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung entrichtet werden.
Bei Kündigung oder Jobwechsel des Arbeitgebers bleiben die Ansprüche aus den Beiträgen bei der Entgeldumwandlung erhalten. Hat hingegen der Arbeitgeber die Beiträge finanziert, muss der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt sein und wenigstens 5 Jahre in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt haben um im Alter eine monatliche Rentenzahlung zu erhalten.