Betriebsrente
Für die Versorgung im Alter ist die Betriebsrente
eine weitere Möglichkeit. Dabei handelt es sich nicht
um eine freiwillige Zugabe für den Arbeitnehmer sondern
um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die
gesetzlich zugesichert ist. Vor allem große Firmen
bieten ihren Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge
an.
In den letzten Jahren ist diese Tendenz jedoch wesentlich
zurück gegangen. Nicht zuletzt Aufgrund der Diskussionen
über hohe Lohnnebenkosten, sind die freiwilligen Leistungen
der Unternehmen seltener geworden.
Die Betriebsrente
oder auch betriebliche Altersvorsorge wird über das
Betriebsrentengesetz geregelt. Entsprechend diesem Gesetz
haben die Arbeitnehmer generell einen Anspruch auf eine
betriebliche Altersvorsorge. Die Vorraussetzung hierfür
ist ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag, der eine Form
der Entgeldumwandlung enthält. Oft wird ein Teil des
Weihnachts- oder Urlaubsgeldes aber auch Sonderzahlungen
in die betriebliche Vorsorge umgewandelt. Es kann jedoch
auch ein Teil des Bruttolohnes für die Altersvorsorge
verwendet werden. Der vorgesehene Mindestbetrag beträgt
1/160stel, das entspricht der Bezugsgröße der
Rentenversicherung.
Eingezahlt wird in Unterstützungskassen (Direkt-)Versicherungen
und sogenannte Pensionsfonds und Pensionskassen. Dabei kann
der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ganz flexibel einzahlen.
Ein großer Vorteil dabei sind die niedrigeren Kosten,
für diese betrieblich organisierten Sparverträge
und die höhere Rendite.
Im Alter werden die Versorgungsleistungen sofern sie in
der Betriebsrente enthalten sind, bei Tod oder Invalidität
ausgezahlt.
Wurde die Form der Entgeldumwandlung gewählt bei der
Beitragszahlung, müssen Beiträge zur Pflege- und
Krankenversicherung entrichtet werden.
Bei Kündigung oder Jobwechsel des Arbeitgebers bleiben
die Ansprüche aus den Beiträgen bei der Entgeldumwandlung
erhalten. Hat hingegen der Arbeitgeber die Beiträge
finanziert, muss der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt
sein und wenigstens 5 Jahre in die betriebliche Altersvorsorge
eingezahlt haben um im Alter eine monatliche Rentenzahlung
zu erhalten.