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Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung kann bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Rechtlich werden Rentenversicherungen in die Abteilung "Lebensversicherungen" eingeordnet.

Eine Rentenversicherung dient der Absicherung und der Vorsorge für das Alter. Es ist möglich, eine einmalige Einzahlung als sogenannten Einmalbetrag zu zahlen, als auch die Prämien in regelmäßigen Abständen zu leisten. Üblich ist zumeist eine monatliche oder jährliche Zahlung.
Die Rentenversicherung wird als eine Säule der privaten Absicherung neben der gesetzlichen Rente gesehen.

Der Auszahlungszeitpunkt kann flexibel festgelegt werden, er entspricht jedoch in den meisten Fällen dem tatsächlichen Renteneintrittsalter. Charakteristisch für die Rentenversicherung ist die monatliche Auszahlung.

Eine Rentenversicherung ist kapitalbildend. Das heißt, die eingezahlten Beiträge werden abzüglich von Vertriebskosten angelegt. In der klassischen Variante garantiert die Versicherung dabei einen Mindestzinssatz. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden die Beiträge oder Teile von Beiträgen in Fonds angelegt. Der Kunde hat dadurch eine deutlich höhere Ertragschance als bei einer klassischen Rentenversicherung. Er trägt jedoch auch während der Laufzeit ein Wertschwankungsrisiko, welches sich realisiert, wenn die Versicherung vorzeitig gekündigt wird.
Eine vorzeitige Kündigung ist bei den meisten Policen möglich. Dennoch sollte dies gut überlegt sein, da die anfänglich gezahlten Vertriebs- und Abschlusskosten nicht erstattet werden und somit bei vorzeitiger Verfügung fehlen können.

Eine besondere Form der Rentenversicherung ist die Riester-Rentenversicherung. Dieses Produkt ist staatlich gefördert. Die Charaktereigenschaften entsprechen denen der herkömmlichen Rentenversicherungen. Hierbei werden regelmäßige Raten bezahlt. Bei Renteneintritt werden Auszahlungen in einem festgelegtem Rhythmus erbracht. Die Police kann dabei auch fondsgebunden sein, die Einzahlungen und staatlichen Förderungen müssen jedoch durch die Versicherungsgesellschaft am Ende der Laufzeit garantiert sein.