Rürup Rente
Die Rürup Rente geht zurück auf den Wirtschaftsweisen
Bert Rürup. Sie wird auch als Basisrente bezeichnet.
Die Rürup Rente existiert seit 2005 und gehört
zu der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Diese Rente richtet sich hauptsächlich an Gewerbetreibende
und Selbstständige.
Diese Berufsgruppen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
abgesichert.
Um einen Basisschutz zu gewährleisten, können in speziell zertifizierten Versicherungen Beiträge eingezahlt werden um einen Rentenschutz für den Ruhestand zu sichern. Die eingezahlten Beiträge sind in begrenztem Maße von der Steuer absetzbar. Per Definition verfällt jedoch das Kapital bzw. der Rentenanspruch adaptiv zur gesetzlichen Rentenversicherung, falls der Versicherungsnehmer vorzeitig verstirbt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten jedoch auch Tarife an, in denen eine Hinterbliebenenabsicherung integriert ist.
Die Rürup Rente ist für jedermann zugänglich.
Sie wird jedoch hauptsächlich Personen angeboten, die
nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und
dementsprechend auch keinen Rentenanspruch haben. Aufgrund
der möglichen finanziellen Belastung für diese
Personengruppen wurde die Rürup Rente speziell für
diese eingeführt.
Das Modell und das Wesen der Rürup Rente ist der gesetzlichen
Rentenversicherung für sozialversicherungspflichte
Arbeitnehmer nachempfunden.
Bei Arbeitslosigkeit - speziell bei ALG II - kann der Vertrag nicht aufgelöst werden. Dementsprechend ist der Vertrag a priori nicht vor Ablauf kündbar. Die Ansprüche sind in der Ansparphase ebenso unpfändbar.