Die staatliche Rente oder auch meist die gesetzliche Rente
genannt, ist die bekannteste Absicherung für das Alter
und zugleich die mit den meisten Versicherungsnehmer. Die
liegt vor allem daran, dass viele Arbeitnehmer heute bei
der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung hat
seine Bestimmungen im festen Generationenvertrag. Dieser
sieht vor, dass die zahlenden Versicherten mit ihren Beiträgen
nicht ihre eigenen Renten sichern sollen, sondern die der
jetzigen Rentner. Unter anderem bauen Arbeitnehmer, die
jetzt in die gesetzliche Rentenkasse finanzieren, einen
eigenen Rentenanspruch auf. Träger dieser Absicherung
ist die Deutsche Rentenversicherung.
Im allgemeinen wird die Rentenversicherung durch Beiträge
finanziert, die bei den Beschäftigten je zur Hälfte
vom Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgebern getragen werden.
Die gesetzliche Rente wird in drei Bereiche aufgeteilt,
welche durch sie abgesichert sind.
Die Altersrente
Darunter versteht man die eigentliche Rente, die ein Arbeitnehmer
erhält, wenn er sein Rentenalter erreicht hat.
Die Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente bekommt ein Versicherungsnehmer,
wenn er unfähig ist, einen Erwerb auszuüben.
Die Hinterbliebenenrente
Eine Hinterbliebenenrente erhält, wie der Name schon
sagt, der Hinterbliebene eines Versicherungsnehmers, wenn
dieser verstorben ist.
Die Regelaltersrente wird mit Erreichen der Altersgrenze
bewilligt. Wer vor 1947 geboren ist, kann die Rente mit
65 Jahren erhalten. Wer in den Jahrgängen zwischen
1947 und 1963 zur Welt gekommen ist, da wird das Renteneintrittsalter
schrittweise angehoben. Wer ab dem Jahr 1964 oder später
geboren ist, darf erst mit 67 in Rente gehen.
Das momentan tatsächliche Renteneintrittsalter liegt
zur Zeit in Deutschland jedoch knapp unter 65, da viele
eine andere Art der Rente beziehen müssen. Jenige,
die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr einer
Arbeit nachkommen können, beziehen dann gegebenenfalls
eine Erwerbsminderungsrente.