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Staatliche Rente

Die staatliche Rente oder auch meist die gesetzliche Rente genannt, ist die bekannteste Absicherung für das Alter und zugleich die mit den meisten Versicherungsnehmer. Die liegt vor allem daran, dass viele Arbeitnehmer heute bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung hat seine Bestimmungen im festen Generationenvertrag. Dieser sieht vor, dass die zahlenden Versicherten mit ihren Beiträgen nicht ihre eigenen Renten sichern sollen, sondern die der jetzigen Rentner. Unter anderem bauen Arbeitnehmer, die jetzt in die gesetzliche Rentenkasse finanzieren, einen eigenen Rentenanspruch auf. Träger dieser Absicherung ist die Deutsche Rentenversicherung.
Im allgemeinen wird die Rentenversicherung durch Beiträge finanziert, die bei den Beschäftigten je zur Hälfte vom Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgebern getragen werden.

Die gesetzliche Rente wird in drei Bereiche aufgeteilt, welche durch sie abgesichert sind.
Die Altersrente
Darunter versteht man die eigentliche Rente, die ein Arbeitnehmer erhält, wenn er sein Rentenalter erreicht hat.
Die Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente bekommt ein Versicherungsnehmer, wenn er unfähig ist, einen Erwerb auszuüben.
Die Hinterbliebenenrente
Eine Hinterbliebenenrente erhält, wie der Name schon sagt, der Hinterbliebene eines Versicherungsnehmers, wenn dieser verstorben ist.
Die Regelaltersrente wird mit Erreichen der Altersgrenze bewilligt. Wer vor 1947 geboren ist, kann die Rente mit 65 Jahren erhalten. Wer in den Jahrgängen zwischen 1947 und 1963 zur Welt gekommen ist, da wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wer ab dem Jahr 1964 oder später geboren ist, darf erst mit 67 in Rente gehen.
Das momentan tatsächliche Renteneintrittsalter liegt zur Zeit in Deutschland jedoch knapp unter 65, da viele eine andere Art der Rente beziehen müssen. Jenige, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr einer Arbeit nachkommen können, beziehen dann gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente.